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UNO-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten: Die Passivität der Schweiz ist nicht länger tolerierbar

Seit elf Jahren erarbeitet die UNO ein Abkommen zu Transnationalen Konzernen und Menschenrechten (den sog. «UN-Treaty»), das Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung durch Konzerne verhindern und Betroffenen Wiedergutmachung gewähren will. Der Bundesrat hält es «für verfrüht, zum jetzigen Zeitpunkt ein Verhandlungsmandat zu erteilen»!

In zahllosen armen Regionen der Welt müssen lokale Gemeinschaften ihre Lebensgrundlagen gegenüber Konzernen verteidigen. Oft verlieren sie wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung ihre Lebensräume. Auch Konzerne mit Sitz in der Schweiz sind daran beteiligt. Dennoch hält es die offizielle Schweiz nicht für angebracht, sich aktiv in die Verhandlungen des UN-Treaty einzubringen.
Im September 2025 fragten 16 Parlamentarier:innen den Bundesrat in einer Interpellation, wie sich die Schweiz zur Ausarbeitung des UN-Treaty stellt. Mit seiner Antwort auf die Interpellation führt der Bundesrat diese Politik der Passivität fort: Er hält es – nach elf Jahren Verhandlungen und kurz vor deren Abschluss – immer noch «für verfrüht, zum jetzigen Zeitpunkt ein Verhandlungsmandat zu erteilen».

Die knappe Antwort manifestiert nicht nur das Desinteresse des Bundesrats an einem auf internationaler Ebene koordinierten, effektiven Schutz der Menschenrechte im Bereich der Wirtschaft. Der Bundesrat verletzt damit auch die völkerrechtliche, sich aus der UN-Charta und dem UN-Wirtschafts- und Sozialpakt ergebende Verpflichtung, an der Aushandlung von Abkommen teilzunehmen.

Gemeinsam mit weiteren Organisationen haben wir uns mit einem offenen Brief an Bundesrat Cassis gewandt und gefordert, dass die Schweiz Verantwortung übernimmt.

Zum offenen Brief

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